Pendent
Eine Anpassung der städtischen Bau- und Zonenordnung, um generell in allen Wohnzonen in der Regelbauweise die maximal zulässige Gebäudehöhe bei bestehenden Gebäuden um 3 Meter zu erhöhen. Dies soll ungeachtet der bestehenden Ausnützung ein zusätzliches Stockwerk für Wohnraum ermöglichen. Der Stadtrat soll Ausnahmen erlassen können (zum Beispiel bei geschützten Ortsbildern oder unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden). Dies unter Berücksichtigung des gültigen Mehrwertabgabegesetzes.
Ziel der Initiative der FDP Kanton Zürich: Gelockerte Bauvorschriften und raschere Bewilligungsverfahren im Kanton Zürich.