Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
1 Die Natur und ihre Erneuerungsfähigkeit bilden den Rahmen für die schweizerische Gesamtwirtschaft. Wirtschaftliche Tätigkeiten dürfen nur so viele Ressourcen verbrauchen und Schadstoffe freisetzen, dass die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten bleiben.
2 Bund und Kantone stellen die Einhaltung dieses Grundsatzes sicher; dabei tragen sie insbesondere der Sozialverträglichkeit im In- und Ausland der von ihnen getroffenen Massnahmen Rechnung.
13. Übergangsbestimmung zu Art. 94a (Rahmen der Wirtschaft)
1 Bund und Kantone sorgen dafür, dass die durch den Konsum in der Schweiz verursachte Umweltbelastung spätestens zehn Jahre nach Annahme von Artikel 94a durch Volk und Stände die planetaren Grenzen gemessen am Bevölkerungsanteil der Schweiz nicht mehr überschreitet.
2 Diese Bestimmung gilt namentlich in den Bereichen Klimaveränderung, Biodiversitätsverlust, Wasserverbrauch, Bodennutzung sowie Stickstoff- und Phosphoreintrag.
Antwort: Wer legt im Rahmen der Umweltverantwortungsinitiative fest, den Verbrauch von wievielen Ressourcen und die Freisetzung von wieviel Schadstoffe die Umwelt verkraften soll?
Antwort: Wer bestimmt die planetaren Grenzen?
Antwort: Wollen die Initant:Innen der Umweltverantwortungsinitiative das Ökosystem zu Versuchszwecken zum Kippen bringen?
Antwort: Wer soll definieren, ob diese Ziele in 10 Jahren durch die Umweltverantwortungsintiaitive erreicht sein werden?
Antwort: Die Umweltverantwortungsinitiative will gleichzeitig den Kapitalismus in der Schweiz abschaffen!