Mit der eidgenössischen Volksinitiative «Zum Schutz der Grundrechte und der Demokratie im digitalen Raum (Internet-Initiative)» soll die Schweizer Bundesverfassung an die Herausforderungen des digitalen Zeitalters angepasst werden. Ziel der Initiative ist es, den Bund zu verpflichten, wirksame Regeln zum Schutz der Grundrechte, der demokratischen Entscheidungsprozesse sowie der Bevölkerung im Internet zu schaffen.
Im Mittelpunkt stehen Kommunikationsplattformen, Suchmaschinen und Anbieter von Systemen, die mithilfe künstlicher Intelligenz Inhalte erzeugen. Diese sollen künftig stärker in die Verantwortung genommen werden, um Menschen vor Grundrechtsverletzungen, Desinformation, Cyberkriminalität sowie gewaltverherrlichenden oder gewaltfördernden Inhalten zu schützen. Gleichzeitig sollen transparente Meldeverfahren, wirksame Gegenmassnahmen und eine staatliche Aufsicht sicherstellen, dass diese Verpflichtungen eingehalten werden.
Die Initiative verfolgt damit das Ziel, den digitalen Raum sicherer zu gestalten und die demokratischen Werte sowie die Rechte der Bevölkerung auch im Internet wirksam zu schützen.
Internet-Initiative
Internet-Initiative
Pro
- Schutz der Grundrechte
- Schutz der Demokratie
- Schutz vor Gewalt und Straftaten
- Schutz vor Cyberkriminalität
- Verantwortung der Plattformen
- Umgang mit Künstlicher Intelligenz
- Mehr Rechtssicherheit
- Internationale Entwicklung
- Gesellschaftlicher Nutzen
- Prävention statt Reaktion
Contra
- Meinungs- und Informationsfreiheit ist in Frage gestellt
- Unklare Begriffe
- Gefahr staatlicher Einflussnahme
- Belastung für Unternehmen
- Schwierige Umsetzung
- Bereits bestehende Gesetze reichen aus
- Verantwortung der Nutzer wird untergraben
- Gefahr für Innovation und KI
- Bürokratie
- Internationale Wettbewerbsfähigkeit gefährdet
- Verfassungsrechtliche Bedenken
- Wirksamkeit fraglich
Einordnung
Eidgenössische Volksinitiative «Zum Schutz der Grundrechte und der Demokratie im digitalen Raum (Internet-Initiative)»
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 93a Schutz im digitalen Raum
Der Bund erlässt Vorschriften über den Schutz der Grundrechte sowie der demokratischen Entscheidungsprozesse im digitalen Raum.
Er verpflichtet die Anbieter von Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen sowie Anbieter, die mittels automatisierter oder auf künstlicher Intelligenz basierter Systeme Inhalte erzeugen:
a. die Menschen vor Verletzungen ihrer Grundrechte zu schützen;
b. die Verbreitung von Inhalten zu verhindern, die sexualisierte Gewalt enthalten, zu Gewalt anstiften oder Gewalt verherrlichen;
c. die systemischen Risiken im Hinblick auf Manipulationen der demokratischen Entscheidungsprozesse, namentlich durch Desinformation oder algorithmische Verstärkung, zu begrenzen;
d. die Bevölkerung vor Cyberkriminalität zu schützen.
Die Anbieter sind verpflichtet, Hinweise auf Verletzungen ihrer Pflichten nach Absatz 2 kostenlos zu prüfen, die erforderlichen Gegenmassnahmen zu treffen und darüber öffentlich Bericht zu erstatten. Der Bund regelt die Verfahren und die Aufsicht über die Anbieter.
Quellen / Hinweise
- INTERNET-INITIATIVE.CH
- https://chatgpt.com/share/6a5487c3-f984-83ed-9d93-6acc562cd41f