Die eidgenössische Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» (oft einfach Feuerwerksinitiative genannt) fordert ein weitgehendes Verbot von lärmverursachenden Feuerwerkskörpern für Privatpersonen in der Schweiz.
Nachdem das Parlament im Juni 2026 einen indirekten Gegenvorschlag (ein reines Böllerverbot im Sprengstoffgesetz) endgültig abgelehnt hat, kommt die Initiative nun unverändert vors Volk.
Was will die Initiative genau?
Entgegen der oft genutzten Bezeichnung «Feuerwerksverbot» verlangt die Initiative kein absolutes Verbot, sondern eine gezielte Einschränkung:
Verbot von Lärm: Der Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen (wie Knallkörper, Raketen und laute Feuerwerksbatterien), werden für Privatpersonen verboten.
Erlaubt bleibt, was leise ist: Visuelle Effekte, die keinen grossen Lärm verursachen – wie Bengalische Feuer, Wunderkerzen oder Vulkane –, dürfen weiterhin privat gekauft und gezündet werden.
Ausnahmen für Grossanlässe: Die Kantone können auf Gesuch hin Ausnahmebewilligungen für öffentliche Veranstaltungen von überregionaler Bedeutung erteilen (z. B. für Seenachtsfeste oder die grossen, organisierten 1.-August-Feiern).
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Feuerwerksinitiative
Feuerwerksinitiative für ein nationales Feuerwerkverbot
Pro
- Schutz der Tiere: Das unvorhersehbare, laute Knallen versetzt Haus-, Nutz- und Wildtiere in extreme Panik. Wildtiere verbrauchen auf der Flucht lebenswichtige Energiereserven, und Haustierbesitzer müssen ihre Tiere oft medikamentös beruhigen oder an den Feiertagen flüchten.
- Entlastung für vulnerable Menschen: Für Kleinkinder, ältere Menschen oder psychisch beziehungsweise traumatisch belastete Personen bedeutet der teils tagelange Lärm Stress und Angstzustände.
- Umweltschutz und Sauberkeit: Jährlich entstehen durch Feuerwerk rund 1300 Tonnen Abfall, der oft auf Feldern und Weiden landet und dort für Nutztiere gefährlich ist. Zudem wird in kurzer Zeit extrem viel Feinstaub und Schwermetall freigesetzt.
- Einschränkung des "Dauerknallens": Viele stören sich daran, dass nicht nur am 1. August oder an Silvester gefeuert wird, sondern oft schon Tage davor und danach sowie bei privaten Feiern unter dem Jahr.
Contra
- Einschränkung einer beliebten Tradition: Das private Zünden von Raketen und Batterien am Nationalfeiertag und an Silvester gehört für viele Menschen fest zur Schweizer Kultur und zum Ausdruck von Lebensfreude.
- Bestehende Regulierung reicht aus: Gemeinden und Kantone können bereits heute zeitliche und örtliche Einschränkungen oder Verbote erlassen (viele Gemeinden machen davon auch bereits Gebrauch). Ein nationales Verbot in der Bundesverfassung wird als übertrieben und starr angesehen.
- Wirtschaftliche Einbussen: Für den Detailhandel, spezialisierte Pyrotechnik-Unternehmen und Vereine, die durch den Verkauf von Feuerwerk ihre Kassen aufbessern, fallen wichtige Einnahmen weg.
- Vollzugsprobleme: Ein nationales Verbot im privaten Raum lässt sich nur schwer lückenlos kontrollieren, was zu illegalen Importen aus dem Ausland führen könnte.