Die eidgenössische Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» (oft einfach Feuerwerksinitiative genannt) fordert ein weitgehendes Verbot von lärmverursachenden Feuerwerkskörpern für Privatpersonen in der Schweiz.

Nachdem das Parlament im Juni 2026 einen indirekten Gegenvorschlag (ein reines Böllerverbot im Sprengstoffgesetz) endgültig abgelehnt hat, kommt die Initiative nun unverändert vors Volk.

Was will die Initiative genau?
Entgegen der oft genutzten Bezeichnung «Feuerwerksverbot» verlangt die Initiative kein absolutes Verbot, sondern eine gezielte Einschränkung:

Verbot von Lärm: Der Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen (wie Knallkörper, Raketen und laute Feuerwerksbatterien), werden für Privatpersonen verboten.

Erlaubt bleibt, was leise ist: Visuelle Effekte, die keinen grossen Lärm verursachen – wie Bengalische Feuer, Wunderkerzen oder Vulkane –, dürfen weiterhin privat gekauft und gezündet werden.

Ausnahmen für Grossanlässe: Die Kantone können auf Gesuch hin Ausnahmebewilligungen für öffentliche Veranstaltungen von überregionaler Bedeutung erteilen (z. B. für Seenachtsfeste oder die grossen, organisierten 1.-August-Feiern).