Die Vergewaltigung soll neu definiert werden: Nur ja heisst ja! Das Gesetz soll nicht mehr das Patriarchat, sondern unsere sexuelle Selbstbestimmung schützen. Es wird die Verankerung von «Nur ja heisst ja» im Gesetz gefordert!
Sexualisierte Gewalt sei in der Schweiz extrem weit verbreitet: Jede fünfte Frau sei schon selber betroffen gewesen. Personen aus mafginalisierten Gruppen, insbesonder nicht-weisse Fruauen, Frauen mit Behinderung, sowie trans und intergeschlechtliche Personen seinen noch um ein Vielfaches stärker gefährdet. Obwohl diese massiven Verletzugen der sexuellen Selbstbestimmung extrem häufig vorkämen, würden sie in der Schweiz meist straflos bleiben. Grund dafür sei auch unser veraltetes Sexualstrafrecht.
Die Realität sexualisierter Gewalt sähe ganz anders aus, als das im Gesetz abgebildet würde.
Das Sexualstrafrecht müsse die Realität sexualisierter Gewalt endlich anerkennen! Er wird nachdrücklich die Neudefinition von Art. 190 Veraltigung nach dem Grundsatz «Nur ja heisst ja»: Jede sexuelle Handlung ohne Zustimmung sei als Vergewaltigung (Art. 190) anzuerkennen und zwar unabhängig von Geschlecht und Körper der betroffenen Person. Nur so k&ounl;nne das Sexualstrafrecht das Recht auf die sexuelle Selbstbestimmung effektiv schützen. Quelle: JA-HEISST-JA.CH
Jede sexuelle Handlung ohne Zustimmung ist als Vergewaltigung (Art. 190) anzuerkennen und zwar unabhängig von Geschlecht und Körper der betroffenen Person.
Wie gefährlich würde es mit einer solchen Gesetzeslage für einen Mann, sich mit einer Frau einzulassen?
Muss ein Mann, der sich mit einer Frau einlässt auf die Gnädigkeit der Frau hoffen, und hoffen, dass sie ihn nicht wider besseren Wissens als Vergewaltiger anzeigen und damit ruinieren wird?
Könnte eine Annahme der Änderung von ARt. 190 auch nur 1 Vergewaltigung verhindern?