Eidgenössische Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen Naturheilkunde»"

Nauturheilkundeinitiative

(Quelle: ADMIN.CH)

Der Initiativtext:

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung4 wird wie folgt geändert:

Die Bundesverfassung[1] wird wie folgt geändert:

Art. 118a Sachüberschrift und Abs. 2–6 Komplementärmedizin und unabhängige Naturheilkunde

2 Die Naturheilkunde untersteht nicht der Kontrolle durch das Schweizerische Heilmittelinstitut (Swissmedic) und auch keiner Kontrollstelle der Pharmaindustrie.

3 Die Aufgabe der Swissmedic beschränkt sich ausschliesslich auf die Zulassung von Pharmaprodukten.

4 Eine unabhängige Prüfstelle für Naturheilkunde ist zuständig für:

a. die Förderung, die Kontrolle und die Zulassung von Naturheilmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und altbewährten Naturprodukten;

b. die Koordination der Ausbildung zur Naturheilpraktikerin oder zum Naturheilpraktiker, die Weiterbildung von Naturheilpraktikerinnen und Naturheilpraktikern und die Bewilligung zur Ausübung des Berufes der Naturheilpraktikerin und des Naturheilpraktikers;

c. die Förderung alternativer Naturheilmethoden;

d. die Unterstützung naturheilkundlicher Studien.

5 Das Initiativkomitee ist federführend bei der Gründung der Prüfstelle für Naturheilkunde und der Einstellung und Betreuung ihres Personals.

6 Ärztinnen und Ärzten ist es erlaubt, Naturheilkunde uneingeschränkt anzuwenden.