BVG-Reform zur Senkung des Umwandlungssatzes in der 2. Säule BVG und Referendum. Abstimmung über das Referendum im Herbst 2024
Tweet von Gastrosuisse, Tweet von Andri Silberschmid, Tweet von Markus Ehrler
Die SP wird das Referendum gegen die BVG-Reform ergreifen Link "Mehr zahlen für weniger Rente"
Die Pensionkasse / 2. Säule, geregelt im BVG; Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, fusst auf der Idee, dass alle Versicherten gemeinsam mit ihren ArbeitgeberInnen selber einzahlen um ein eigenes Kapital zwecks finanzierung einer späteren Rente im Pensionalter azusparen. Der Umwandlungssatz bestimmt über die Höhe der Rente. Alterskapital x Umwandlungssatz = jährliche Rente. In Zeiten hoher Zinserträgen auf dem Altersguthaben hatte dieses System gut funktioniert. Dass die Zinsen auf den Kapitalmärkten so drastisch sinken können, ist in diesem System nicht mitberücksichtigt, was nun dazu geführt hat, dass frühere Berechnungen obsolet wurden! Da diese Umstände nicht in die heutige politische Landschaft passen, wurde auf die Querfinanzierung von Jung zu Alt zurückgegriffen, indem laufende Renten mittels Umverteilung von Kapitalerträgen aus Alterkapitalien jungerer Versichrten zu den RentenbezügerInnen finanziert werden.
En Françe: La caisse de pension / 2e pilier, régie par la LPP; La loi fédérale sur la prévoyance professionnelle vieillesse, survivants et invalidité repose sur l'idée que tous les assurés cotisent eux-mêmes avec leur employeur afin d'épargner leur propre capital en vue de financer une pension ultérieure au moment de leur retraite. Le taux de conversion détermine le montant de la pension. Capital vieillesse x taux de conversion = rente annuelle. En période de revenus d'intérêts élevés sur les avoirs de retraite, ce système avait bien fonctionné. Le fait que les taux d'intérêt sur les marchés des capitaux puissent chuter de façon aussi drastique n'est pas pris en compte dans ce système, ce qui rend désormais obsolètes les calculs antérieurs ! Ces circonstances ne s'inscrivant pas dans le paysage politique actuel, on a eu recours au financement croisé des jeunes vers les anciens en finançant les pensions en cours en redistribuant les revenus de placement du capital vieillesse des jeunes assurés aux allocataires.
In Italiano:La cassa pensione / 2° pilastro, disciplinata dalla LPP; La legge federale sulla previdenza professionale per la vecchiaia, i superstiti e l'invalidità si basa sull'idea che tutti gli assicurati paghino insieme ai loro datori di lavoro per mettere da parte il proprio capitale allo scopo di finanziare una pensione successiva al momento del pensionamento. L'aliquota di conversione determina l'importo della rendita. Capitale di vecchiaia x aliquota di conversione = rendita annua. In tempi di alti redditi da interessi sull'avere di vecchiaia, questo sistema aveva funzionato bene. Il fatto che i tassi di interesse sui mercati dei capitali possano scendere così drasticamente non viene preso in considerazione in questo sistema, che ora ha reso obsoleti i calcoli precedenti! Poiché queste circostanze non si adattano al panorama politico odierno, si è fatto ricorso al finanziamento incrociato dai giovani agli anziani finanziando le pensioni in corso ridistribuendo i redditi da capitale di vecchiaia degli assicurati più giovani ai beneficiari della pensione.
Mehr Informationen zur BVG-Reform auf
DAMIAN-MUELLER.CH / BLICK.CH / Jetzt kommt der Aufstand der Bürgerlichen (Tages-Anzeiger)
ASIP.CH: Faktencheck / BVG21 unter schlechtem Stern / Das Fake News Debakel in der zweiten Säule / Ungerechte Umverteilung: Ein Erklärvideo der PKE / Unnötiger Rentenausbau auf Kosten der jüngeren Generationen
PARLAMENT.CH
SENIORWEB.CH:
Hier wird die Idee einer 5%-Erbschaftssteuer zwecks Generationen- und Frauengerechtigkeit angesprochen: Also noch mehr systemwidrige Umverteilung von jung zu alt!
VORSORGEXPERTEN.CH: BVG-Reform: Ständeratskommission plant Ausgleich für die ersten 15 Jahrgänge
PENSO.CH Gezielter Ausgleich für Rentenkürzungen in der 2. Säule
VORSORGEFORUM.CH Diverse Infmormationen zum Thema.
HANDELSZEITUNG.CH Der «Rentenklau» wird gar nicht bemerkt - So funktioniert er.
Wie sollen tiefere Renten aus der 2. Säule kompensiert werden? (Ständerat) SRF
BVG-Reform: Senkung des Umwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge, der 2. Säle BVG.
Botschaft zur änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Reform BVG 21) Quelle: FEDLEX.ADMIN.CH
Senkung des MindestumwandlungssatzesDie beiden entscheidenden Grössen für die Festsetzung des Umwandlungssatzes*1 sind die Lebenserwartung und der technische Zinssatz*. Der technische Zinssatz
orientiert sich an der zu erwartenden durchschnittlichen Rendite der Vorsorgeeinrichtungen für die kommenden Jahre. Der heutige Mindestumwandlungssatz setzt eine Rendite von rund 5 Prozent voraus. In Anbetracht der gegenwärtigen Finanzmarktsituation kann eine solche Rendite langfristig nicht erzielt werden. Eine Anpassung des Mindestumwandlungssatzes ist daher unumgänglich.
Gemäss Vorlage soll der Mindestumwandlungssatz für das ordentliche Rentenalter mit Inkrafttreten der Reform auf 6,0 Prozent gesenkt werden.
Antwort: Der Mindestumwandlungssatz sollte regelmässig an die finanziellen Gegebenheiten der Vorsorgeeinrichtungen angepasst werden!
Ausgleichsmassnahmen Um das Niveau der obligatorischen Leistungen gemäss BVG zu erhalten, braucht es Ausgleichsmassnahmen: Dieser Rentenzuschlag ist unabhängig von der Höhe der Rente und wird solidarisch über einen Beitrag von 0,5 Prozent auf dem AHV-pflichtigen Jahreseinkommen bis 853 200 Franken (Stand 2020) finanziert. Quelle: ADMIN.CH. Andernfalls würde die Senkung des Mindestumwandlungssatzes bei neuen Renten zu einem erheblichen Rückgang des Leistungsniveaus führen. Eine solche Einbusse wäre nicht vertretbar; die Erhaltung des Rentenniveaus auf dem heutigen Stand gehört daher zu den Hauptzielen der Reform. (Anmerkung von POLITIKINFO.CH: Die Generationeninitiative von Josef Bachmann: Alterantive mit moderater Anpassung des Rentenniveaus an die Entwicklung der Lebenserwartung!)
Um das Leistungsniveau zu erhalten, sind einerseits eine Verstärkung des Alterssparens durch eine Senkung des Koordinationsabzugs* und durch eine Anpassung der Sätze für die Altersgutschriften* und andererseits ein solidarisch finanzierter Rentenzuschlag für künftige Rentnerinnen und Rentner vorgesehen. Durch die Kombination dieser Massnahmen kann das Leistungsniveau insgesamt gehalten und für
Personen mit tieferen Einkommen, Teilzeitbeschäftigte und Mehrfachbeschäftigte sogar verbessert werden. Von diesen Massnahmen werden vor allem Frauen profitieren.
Antwort: Wenn eine Einbusse bei neuen Renten nicht verkraftbar sein sollen, warum sollen dann Einbussen bei den BeitragszahlerInnen verkraftbar sein?
Halbierung des KoordinationsabzugsDer Koordinationsabzug soll halbiert werden. Aktuell entspricht er 7/8 der maximalen AHV-Altersrente (2020: 24 885 Fr.). Durch die Halbierung (12 443 Fr.) wird
der in der obligatorischen beruflichen Vorsorge versicherte Lohn erhöht, wodurch das Vorsorgeniveau der Versicherten mit tiefen und mittleren Einkommen verbessert
wird. Die Halbierung des Koordinationsabzugs auf 12 443 Franken hat bei tieferen Jahreslöhnen eine verhältnismässig stärkere Wirkung als bei höheren Jahreslöhnen.
Mit dieser Massnahme kann auch den neuen Realitäten in Bezug auf das Erwerbsverhalten Rechnung getragen werden (Teilzeitarbeit, Mehrfachbeschäftigung). Auch
von dieser änderung werden insbesondere Frauen profitieren
Antwort: Ist es vernünftig, deshalb die BVG-Beiträge und damit die Lohnnebenkosten zulasten der Wirschaft, des Gewerbes zu erhöhen?
Anpassung der AltersgutschriftensätzeDie Sätze für die Altersgutschriften sollen ebenfalls angepasst werden. Die heutige altersabhängige Staffelung soll vereinfacht werden. Für die Altersgruppe bis
44 Jahre ist ein Satz von 9 Prozent vorgesehen, für Erwerbstätige ab 45 Jahren ein Satz von 14 Prozent. Mit der neuen Staffelung entfallen die Mehrkosten für über
54-jährige Personen gegenüber den 45- bis 54-jährigen Versicherten in der beruflichen Vorsorge. Dadurch soll ein Altersnachteil beseitigt werden.
Antwort: Warum nicht einen Satz über alle Altersklassen?
RentenzuschlagUm die Senkung des Umwandlungssatzes auszugleichen und eine tiefere Altersrente
der obligatorischen beruflichen Vorsorge zu vermeiden, soll zusätzlich zur Verstärkung des Alterssparens ein Rentenzuschlag geschaffen werden. Dieser Zuschlag soll
allen Personen ausbezahlt werden, deren Anspruch auf eine Alters- oder Invalidenrente der beruflichen Vorsorge nach Inkrafttreten dieser Reform entsteht. Der Zuschlag zur Altersrente soll 200 Franken pro Monat betragen für Personen, die in
den ersten fünf Jahren ab Inkrafttreten der Reform pensioniert werden, 150 Franken
pro Monat für die nachfolgenden fünf Jahrgänge und 100 Franken pro Monat für
die fünf nach diesen folgenden Jahrgänge. Für jüngere Jahrgänge soll die Höhe des
Rentenzuschlags nach Massgabe der verfügbaren Mittel jeweils pro Kalenderjahr
vom Bundesrat festgelegt werden. Der Rentenzuschlag trägt massgeblich zur Akzeptanz einer sofortigen Senkung des Mindestumwandlungssatzes bei. Finanziert werden soll der Rentenzuschlag durch Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge von
0,5 Prozent auf dem AHV-pflichtigen Erwerbseinkommen.
Die Höhe des Rentenzuschlags soll unabhängig von der Höhe der ausbezahlten
Rente festgesetzt werden. Dies wird speziell Personen mit tiefen und mittleren Einkommen sowie Teilzeitbeschäftigten zugutekommen, insbesondere Frauen.
Antwort: Sollen hier Symtome mittels Opiaten gelindert werden?
Ziele
Finanzierung der beruflichen Vorsorge durch Senkung des Umwandlungssatzes sichern
Niveau der Altersleistungen erhalten und für Personen mit tieferen Einkommen und Teilzeitbeschäftigte verbessern
Das Drei-Säulen-Konzept der Altersvorsorge hat sich grundsätzlich bewährt. Es sieht sich jedoch mit den Herausforderungen der demografischen und wirtschaftlichen Entwicklung konfrontiert. Wenn nicht rechtzeitig Massnahmen ergriffen werden, um dieser Entwicklung zu begegnen, sind die Finanzierung der Altersvorsorge
und der Erhalt eines angemessenen Leistungsniveaus im Ruhestand gefährdet. Das betrifft sowohl die umlagefinanzierte AHV wie auch die im Kapitaldeckungsverfahren* finanzierte berufliche Vorsorge.
Finanzierung der beruflichen Vorsorge durch Senkung des Mindestumwandlungssatzes sichern
Die Herausforderung der im Kapitaldeckungsverfahren finanzierten obligatorischen beruflichen Vorsorge besteht vor allem darin, dass die Rente wegen der steigenden Lebenserwartung länger bezogen wird und die Zinsen tief sind. Der aktuelle Mindestumwandlungssatz trägt beiden Faktoren nicht Rechnung. Damit das finanzielle
Gleichgewicht in der beruflichen Vorsorge weiterhin gewährleistet werden kann, ist eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes unumgänglich.
Niveau der Altersleistungen erhalten und für Personen mit tieferen Einkommen und Teilzeitbeschäftigte verbessern
Mit den vorgeschlagenen Massnahmen soll das Niveau der Altersrenten der obligatorischen beruflichen Vorsorge erhalten werden. Eine Einbusse des Leistungsniveaus wäre nicht vertretbar. Die Bundesverfassung6 (BV) verpflichtet den Bund, Massnahmen für eine ausreichende Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung zu treffen. Im Rahmen des schweizerischen Dreisäulensystems kommt der
2. Säule die Aufgabe zu, zusammen mit der 1. Säule die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise sicherzustellen.Damit die Anpassung des Mindestumwandlungssatzes nicht zu einem Rückgang des Leistungsniveaus führt, sind Ausgleichmassnahmen erforderlich.
Die folgenden Massnahmen sollen die Auswirkungen auf die Renten aller Versicherten ausgleichen, die von der Anpassung betroffen sind: Durch eine Halbierung des Koordinationsabzugs* und Anpassungen der Altersgutschriften* wird das Alterssparen verstärkt und so das Altersguthaben erhöht. Hinzu kommt ein Rentenzuschlag, der durch Beiträge der Erwerbstätigen und Arbeitgeber finanziert wird.
Infolge der gesellschaftlichen Entwicklung nehmen neue Arbeitsformen wie Teilzeitarbeit oder Mehrfachbeschäftigung zu. Für Personen in diesen Arbeitsverhältnissen ist es nach den geltenden Regelungen – insbesondere aufgrund des einheitlichen Koordinationsabzugs – schwierig, eine angemessene Vorsorge aufzubauen. Die
Zunahme dieser Arbeitsformen erfordert deshalb für kleinere Einkommen nicht nur einen Leistungserhalt, sondern einen besseren Schutz in der beruflichen Vorsorge. Der Rentenzuschlag und die Halbierung des Koordinationsabzugs bewirken eine solche Verbesserung der Vorsorge von tiefen und mittleren Einkommen. Zu diesen
Einkommensgruppen gehören besonders viele Teilzeitarbeitende und insbesondere Frauen.
Es muss davon ausgegangen werden, dass gegen dies Gesetz das Referendum ergriffen wird! Das BVG-Referendum respektive das Referendum gegen die BVG-Reform wird wohl kommen! Gruppe BVG-Reform mit mehr Umverteilung zulasten von uns/unseren Nachkommen NEIN! auf FACEBOOK Siehe Artikel auf ARBEITGEBER.CH
Reform BVG21, die Debatte am 29. November 2022 im Ständerat. Quelle PARLAMENT.CH Videos zur Debatte: Übersicht Weitere Informationen zu NEUES MODELL (Koordinationsabzug: 15% AHV-Lohn) FüR KOORDINATIONSABZUG BEI BERUFLICHER VORSORGE: PARLAMENT.CH
In ihrem auf der Website der SP Schweiz publizierten Artikel "BVG-Reform: Sinkflug der Renten stoppen!" vom 12. Januar 2023 fordert Barbara Gysi bessere Renten für tiefe Einkommen dank Betreuungs- und Erziehungsgutschriften und damit mehr Umverteilung!
Systemwidrige Umverteilung in der 2. Säule BVG: Erträge der Pensionkassen werden nicht so verteilt wie im System des BVG vorgesehen! Beschrieben auf DESCARTES-VORSORGE.CH
Der Schweizerische Gerwerkschaftsbund SGB ergreift das Referendum gegen die BVG-Reform. VORSORGEFORUM.CH
Faktenbasierte Aufklärung der Leute bezüglich der beruflichen Vorsorge, 2. Säule BVG
Es wäre wünschenswert, wenn die Leute respektive das Volk bezüglich beruflichem beruflicher Vorsorge BVG faktenbasiert aufgeklärt wäre. Die Problematik ist, dass sich die Leute lieber an alternative Fakten, gepaart mit einer ausgeprägter Anspruchshaltung, halten! Diese alternativen Fakten werden von grossen Teilen der Politik auch noch dankend portiert und so oft wiederholt, dass diese alternativen Fakten zu Fakten werden. Auch diese Anspruchshaltung aus dem Volk trifft in der Politik weitherum auf entsprechende Echokammern!
Faktenbasierte Aufklärung würde für das Volk bedeuten, die Scheinwelten von Glauben und Anspruchshaltung, in denen sich viele bezüglich den Ideen zum zur beruflichen Vorsorge bewegen, verlassen zu müssen und sich neue Denk- und damit Sichtweisen aneignen zu müssen. Das würde bedeuten, dass Wertkonstrukte wie das der Idee der sozialen Wohlfahrt, wobei hier die Frage gestellt sein darf, was sozial bedeuten soll, dass also das Konzept dieser sozialen Wohlfahrt plötzlich infrage gestellt werden müsste, ohne Volk und Politik vorgängig um entsprechende Erlaubnis zu fragen. Die Frage wäre dann: Wie viel Gemeinschaft ist den sozial oder ist Gemeinschaft überhaupt sozial oder ist Gemeinschaft falsch verstandene Solidarität und damit unsozial oder wäre echte Solidarität, dem Nachbarn echte Individualität zuzugestehen? Auf die berufliche Vorsorge BVG bezogen würde das bedeuten, jedem einzelnen zuzugestehen, wenn man dann überhaupt bestehen sprechen will, für sich selber und nur für sich selber vorzusorgen. Und auch das im Rahmen des freien Wettbewerbs auf den Finanzmärkten und auch bezüglich den Anbietern von Finanzdienstleistungen. Man müsste sich mit dem gedanklichen Erzfeind Vielfalt/Individualität/(Wahl-)Freiheit vieler auseinandersetzen!
Die Idee der Individualität und der Freiheit widerspricht aber auch, wenn man insbesondere das Krankenversicherungswesen betrachtet, diametral der Maxime der Mehrheiten im Land! Die politische Maxime der Mehrheit geht davon aus, dass das Individuum selber hilfs- und wehrlos ist und nur in der Gemeinschaft unter ausreichender Bevormundung überleben kann. Diese Gemeinschaft beinhaltet sämtliche finanziellen Angelegenheiten des Individuums. Dieses Gedankengut führt zur Maxime lieber gemeinsam wenig als alleine, nicht etwas mehr!
Viele linke Kreise argumentieren, dass die erste Säule AHV mit dem Prinzip der Umlage, sprich um Verteilung das günstigste Vorsorgewerk sei. Die Frage ist aber, was die Linken unter günstig verstehen. Die Linken verstehen unter günstigen Preise staatlich administrierte Preise, durch die sämtliche Marktmechanismen ausgeschaltet werden! Wenn Marktmechanismen ausgeschaltet werden, heisst das, dass für finanzielle Leistungen in diesem Fall nicht die entsprechenden Preise bezahlt werden müssen. Diese Differenzen zwischen den effektiv gezahlten Preisen und den eigentlich nach Marktprinzipien nötigen Preisen zahlt immer jemand anders. Im Falle der Vorsorge meistens wir alle und insbesondere unsere Nachkommen! Faktenbasierte Aufklärung der Leute bezüglich beruflicher Vorsorge BVG
Argumente gegen die BVG-Reform und die Gegenargumente
Quelle: rentenabbau.ch
- Weniger Rente
Antwort: Rentenleistungen waren noch nie und werden nie in Stein gemeisselt sein können! Müssten sie das sein, wäre das System nicht mehr finanzierbar! Leistungen aus Vorsorgeinrichtungen müssen durchfinanziert sein, sollen sie nicht zur Gefahr werden, die Vorsorgeeinrichtung durch nicht gedeckte Rentenleistungsvesprechen in existentielle Not bringen zu können!
Noch höhere Lohnabzüge
Antwort: Möchten Sie Ihre BVG-Beiträge auf dem Gleichen Weg wie Ihre Krankenkassenprämien bezahlen?
Versprechen auf bessere Renten für Frauen geborochen
Antwort: Politik und Verspechen sind eine Kombination, welche nicht immer zum persönliche Glück führt und deshalb mit Vorsicht zu geniessen sind, will man sich vor bitteren Enttäschungen schützen!
Die Finanzindustrie schöpfe weiterhin Milliarden auf Kosten der Versicherten ab
Antwort:
Fehlender Teuerungsausgleich bei den Renten aus der 2. Säule
Antwort: Teuerungsausgleich bei Pensionskassen: Wer dies verlangt, muss die Grundrenten senken oder die Lohnabzüge erhöhen
Steigende BVG-Beiträge und damit entsprechend höhrere Lohnabzüge
Antwort: 2. Säule: Viele Firmen zahlen freiwillig mehr als sie müssten
Anhäufung unnötiger Reserven
Antwort: Die zweite Säule der Altersvorsorge wird endlich stabiler – doch die Gewerkschaften leugnen diese Realität und beharren auf ihrem Wunschdenken
Steigende Verwaltungskosten und zusätzliche Bürokratie bei den Pensionskassen
Antwort: PENSIONSKASSENVERGLEICH.CH
Lösungen für familienbedingte Erwerbsunterbrüche und Teilzeitarbeit fehlen
Antwort: NZZ.CH: Drohende Lücken: Was Teilzeitbeschäftigte bei der Altersvorsorge beachten sollten
Mehrfachbeschäftigte werden weiterhin keinen Pensionskassenanschluss haben
Antwort: Mehrere Arbeitsstellen: Das gilt es bei der Pensionskasse zu beachten.
Lösungen für familienbedingte Erwerbsunterbrüche und Teilzeitarbeit fehlen
Antwort:
Heute würden Banken, Makler, Manager und Experten jährlich über 7 Milliarden aus unseren Pensionskassen abzweigen
Antwort:
ChatGPT:
bvg reform september 2024 agrumente ChatGPT
Die geplante BVG-Reform (Berufliche Vorsorge Gesetz) im September 2024 zielt darauf ab, mehrere wichtige Aspekte des schweizerischen Vorsorgesystems zu verbessern. Hier sind die Hauptargumente und vorgeschlagenen Änderungen:
Argumente für die Reform:
1. **Modernisierung und Relevanz**:
Das derzeitige BVG-Gesetz stammt aus einer Zeit, in der Einverdienerhaushalte üblich waren. Heute sind die Arbeitsrealitäten anders, mit vielen Teilzeitbeschäftigten und Personen mit mehreren Jobs. Daher ist eine Anpassung notwendig, um eine faire Abdeckung und Leistungen zu gewährleisten.
2. **Verbesserte Abdeckung für Teilzeit- und Geringverdiener**:
Die Reform wird die Eintrittsschwelle für die Pensionskassenabdeckung von CHF 22,050 auf CHF 19,845 senken, wodurch mehr Geringverdiener und Teilzeitkräfte in das System einbezogen werden. Dies kommt insbesondere Frauen zugute, die häufiger in Teilzeit arbeiten.
3. **Reduktion des Koordinationsabzugs**:
Der Koordinationsabzug wird auf 20% des Gehalts gesenkt, bis zu einem Maximum von CHF 17,640. Diese Maßnahme erhöht das versicherte Gehalt in der zweiten Säule und verbessert die Rentenleistungen für Niedrigverdiener und Teilzeitbeschäftigte.
4. **Anpassung der Umwandlungssätze**:
Die Reform befasst sich mit dem hohen Umwandlungssatz, der derzeit bei 6,8% liegt und angesichts der gestiegenen Lebenserwartung nicht nachhaltig ist. Eine Senkung auf etwa 5% soll das System finanziell tragfähiger machen und die Belastung der aktiven Arbeitnehmer, die die Renten der aktuellen Rentner finanzieren, verringern.
5. **Erhöhte Altersvorsorge**:
Die vorgeschlagenen Änderungen sollen die Altersvorsorge vieler Menschen verbessern. Höhere versicherte Gehälter und Beiträge in jüngeren Jahren werden durch Zinseszinsen profitieren, was zu potenziell 16% höheren Rentenvermögen für Einmalauszahlungen führt.
6. **Bessere Absicherung und Leistungen**:
Die Reform wird sicherstellen, dass alle Arbeitnehmer, einschließlich derjenigen mit mehreren Jobs, ab dem ersten Tag gegen Risiken wie Tod und Invalidität abgesichert sind. Dies bietet ein sichereres Sicherheitsnetz für einen breiteren Teil der Belegschaft.
Mögliche Nachteile:
1. **Erhöhte Kosten für Arbeitgeber**:
Arbeitgeber, insbesondere solche mit vielen Teilzeit- und Geringverdienern, könnten mit höheren BVG-Beiträgen konfrontiert werden. Dies könnte für einige Unternehmen eine finanzielle Belastung darstellen.
2. **Reduzierte Nettolöhne für Arbeitnehmer**:
Arbeitnehmer könnten eine Reduktion ihrer Nettolöhne erleben, da die Beiträge zu ihren Renten steigen. Dies könnte insbesondere diejenigen in den unteren Einkommensklassen betreffen.
3. **Herausforderungen bei der Konsensfindung**:
Es gibt politischen Widerstand, hauptsächlich von linksgerichteten Gruppen, die möglicherweise ein Referendum einleiten. Dies zeigt, dass nicht alle Interessengruppen der Reform zustimmen, was ihre Umsetzung unsicher macht.
Insgesamt zielt die BVG-Reform darauf ab, das Rentensystem zu modernisieren, die Abdeckung für Teilzeit- und Geringverdiener zu verbessern und die finanzielle Nachhaltigkeit zu gewährleisten. Sie bringt jedoch auch Herausforderungen mit sich, insbesondere in Bezug auf höhere Kosten für Arbeitgeber und mögliche Reduktionen der Nettolöhne für Arbeitnehmer.