Eidgenössische Volksinitiative 'Für den Beitritt der Schweiz zum Vertrag der Vereinten Nationen über das Verbot von Atomwaffen (Atomwaffenverbots-Initiative)'

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Eidgenössische Volksinitiative «Für den Beitritt der Schweiz zum Vertrag der Vereinten Nationen über das Verbot von Atomwaffen (Atomwaffenverbots-Initiative)»

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 197 Ziff. 172
17. Beitritt der Schweiz zum Kernwaffenverbotsvertrag der Vereinten Nationen
1 Die Schweiz tritt dem Vertrag der Vereinten Nationen über das Verbot von Kernwaffen bei.
2 Der Bundesrat ratifiziert den Vertrag über das Verbot von Kernwaffen und übermittelt die Ratifikationsurkunde an das Sekretariat der UNO.

Argumente:

  1. Für eine sicherere Welt! Atomwaffen schützen niemanden, sondern sind eine der grössten Bedrohungen für Mensch und Umwelt. Nur ein Verbot auf Basis von internationalem und weltweit gültigem Völkerrecht kann diese Bedrohung eindämmen.

    Antwort: Nicht durchsetzbar!
  2. Humanitäre Werte leben! Mit dem Beitritt zum TPNW bekennt sich die Schweiz zu ihrer humanitären Tradition und führt ihr langjähriges Engagement für nukleare Abrüstung fort.

    Antwort: Ist es human, sich selber dadurch, dass man sich einer Fremdkontrolle unsterstellt bevormunden zu lassen?
  3. Neutralität stärken! Der Vertrag bestätigt die Neutralität, stärkt das Völkerrecht und die UNO. Diese Institutionen sind von zentraler Wichtigkeit für die Sicherheit eines neutralen Kleinstaates. Mit österreich und Irland haben die wichtigsten neutralen Staaten Europas den Vertrag bereits ratifiziert.

    Antwort: Warum soll Neutralität dem Verteidigungswille und der Verteidigungsfähigkeit eines Landes widersprechen?
  4. Pragmatisch! Der Atomwaffenverbotsvertrag ist die Fortsetzung jahrzehntelanger Abrüstungsbemühungen, zu denen sich weltweit fast alle Länder verpflichtet haben. Der Vertrag ist eine langfristige Vorsorge, für die uns zukünftige Generationen dankbar sein werden.

    Antwort: Wer kann und will schon garantieren, dass im Ernstfall Verträge eingehalten werden?
  5. Wirksam! Auch chemische und biologische Massenvernichtungswaffen wurden anhand internationaler Verträge erfolgreich verboten, geächtet und abgerüstet.

    Antwort: Wer kann mit Sicherheit sagen, dass sich auch alle wirklich jederzeit an solche Verträge halten und halten werden?

Ein Atomwaffenverbot könnte aus verschiedenen Gründen ineffektiv sein. Hier sind einige der Hauptargumente:

Mangelde Durchsetzbarkeit:

Nichtverpflichtung: Staaten, die nicht Teil des Verbots sind, fühlen sich nicht daran gebunden. Einige der größten Atomwaffenbesitzer wie die USA, Russland, China, Frankreich und das Vereinigte Königreich haben das Verbot nicht unterzeichnet. Geheime Entwicklung: Staaten könnten in Geheimen weiter Atomwaffen entwickeln oder modernisieren, was schwer zu überwachen und durchzusetzen ist. Sicherheitsbedenken:

Abschreckungspolitik: Einige Staaten verlassen sich auf Atomwaffen als Abschreckungsmittel, um Angriffe zu verhindern. Ein Verbot könnte als Bedrohung ihrer nationalen Sicherheit wahrgenommen werden. Regionale Konflikte: In Regionen mit hohen Spannungen könnte das Verbot zu einem Machtvakuum führen, das andere Konflikte oder Wettrüsten anheizt. Politische Realität:

Machtverhältnisse: Atomwaffen sind ein Symbol für geopolitische Macht und Einfluss. Staaten könnten nicht bereit sein, diese Macht aufzugeben, da sie ihre internationale Position schwächen könnte. Ungleichheit: Ein Verbot könnte als ungerecht wahrgenommen werden, wenn bestimmte Staaten ihre Waffen behalten dürfen, während andere abrüsten müssen. Technische Herausforderungen:

Abrüstung und überprüfung: Die technische Umsetzung der Abrüstung und die überprüfung der Einhaltung eines Atomwaffenverbots sind extrem komplex und ressourcenintensiv. Dual-Use-Technologie: Technologien, die für zivile Zwecke genutzt werden können, haben oft auch militärische Anwendungen, was die überwachung erschwert. Bisherige Erfahrungen:

Historische Rückschläge: Frühere Abrüstungsbemühungen haben gezeigt, dass Staaten oft Wege finden, sich den Verpflichtungen zu entziehen oder diese zu umgehen.