- Eine Kapitalbezugssteuer auf Auszahlungen infolge Kapitalbezug aus der 2. + 3. Säule widerläuft dem Gedanken der Gewährleistung des Privateigentums!
- Eine Kapitalbezugssteuer auf Auszahlungen infolge Kapitalbezug aus der 2. + 3. Säule vermindert die Attraktivität des Altersvorsorge für die Vorsorgesparer:Innen!
- Eine Kapitalbezugssteuer auf Auszahlungen infolge Kapitalbezug aus der 2. + 3. Säule reduziert die finanzielle Absicherung im Alter durch Verminderung des Vorsorgekapitals!
- Eine Kapitalbezugssteuer auf Auszahlungen infolge Kapitalbezug aus der 2. + 3. Säule torpediert den Gedanken der Eigenverantwortung durch die private Altersvorsorge zugunsten der Umvertelung in die Allgemeinheit!