Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge: Nötige Reform der 2. Säule BVG

BVG reformieren

Die Reform der 2. Säule in der Schweiz bezieht sich auf die berufliche Vorsorge (Pensionskassen), die ein wichtiger Teil des schweizerischen Rentensystems ist. Neben der 1. Säule (staatliche Altersvorsorge) und der 3. Säule (private Vorsorge) bildet die 2. Säule die obligatorische betriebliche Altersvorsorge, die das Ziel hat, im Ruhestand zusammen mit der 1. Säule etwa 60 % des letzten Lohns zu sichern.

Kernpunkte der Reformvorschläge: Senkung des Umwandlungssatzes: Der Umwandlungssatz bestimmt, wie viel des angesparten Kapitals als Rente ausbezahlt wird. Der vorgeschlagene Umwandlungssatz soll von derzeit 6.8 % auf etwa 6.0 % oder weniger gesenkt werden. Dies liegt daran, dass die Lebenserwartung steigt und der Satz als zu hoch gilt, um langfristig finanziell tragbar zu bleiben.

Kompensationsmassnahmen: Da eine Senkung des Umwandlungssatzes zu tieferen Renten führt, werden Kompensationsmassnahmen diskutiert, um sicherzustellen, dass Menschen mit geringem Einkommen oder jene, die kurz vor der Pension stehen, keine starken Einbussen erleiden.

Anpassungen der Altersgutschriften: Eine Reform könnte auch änderungen bei den Altersgutschriften mit sich bringen. Dies sind die Prozentsätze des Lohnes, die für die Pensionskassen angespart werden. Hier könnte es Verschiebungen geben, um die Altersvorsorge gerechter zu gestalten.

Förderung der Teilzeitarbeitenden und Frauen: Ein weiteres Ziel der Reform ist es, die Vorsorge für Teilzeitarbeitende, die häufig Frauen sind, zu verbessern. Heute sind Teilzeitstellen oft nicht ausreichend abgedeckt, was zu Lücken in der Altersvorsorge führen kann.

Koordinationsabzug: Ein zentrales Element der Diskussion ist die Anpassung oder Abschaffung des Koordinationsabzugs. Dieser Betrag wird vom versicherten Lohn abgezogen, bevor die Beiträge zur Pensionskasse berechnet werden. Eine Reform könnte den Koordinationsabzug reduzieren, um so den versicherten Lohn, insbesondere für Teilzeitbeschäftigte, zu erhöhen.

Ziel der Reform: Die Reform der 2. Säule hat zum Ziel, das System finanziell nachhaltiger zu machen, um den Herausforderungen einer alternden Bevölkerung und niedrigen Zinssätzen zu begegnen. Gleichzeitig soll sie fairere Bedingungen für alle Versicherten schaffen und sicherstellen, dass auch in Zukunft eine angemessene Rente gewährleistet ist.

Es gibt allerdings noch keinen Konsens über die genaue Ausgestaltung der Reform, und sie ist Gegenstand intensiver politischer Debatten.

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