Die Robotersteuer ist ein Ausprägung der Maschinensteuer. Auch bekannt als Wertschöpfungsabgabe.
Die Überlegung hinter der Idee der Robotersteuer: Wenn Roboter Arbeitsaufgaben von Menschen übernehmen, fallen entsprechend Steuerabgaben und Sozialversicherungsbeiträge weg, welche nachher dem Staat fehlen. Es wird davon ausgegangen, dass die in Arbeitsprozessen durch Roboter ersetzte Menschen keine Steuerabgaben und Sozialversicherungsbeiträge mehr leisten. Diese Ausfälle sollen die Eigentümer solcher Roboter durch entsprechende Abgaben an den Staat kompensieren.
Dabei stellen sich folgende, nicht immer ganz ernst gemeinten Fragen:
Dürfen die Eigentümer:innen wählen, in welchem Land oder gar auf welchem Kontinent sie industriell tätig sein und ihre(n) Roboter entsprechend einsetzen wollen?
Sollen Robotergruppen von einer Pauschalbsteuerung profitieren können?
Müssten von Menschen geschriebene Algorithmen auch als Roboter gelten und entsprechend besteuert werden?
Wenn künstliche Intelligenz durch die Interaktionen mit Kund:innen besser und damit wertvoller wird, wie soll das besteuert werden?
Wer bestimmt, wie die Wertschöpfung eines Roboters zweck Erhebung einer Robotersteuer heute und in Zukunft bemessen werden soll?
Wenn Roboter ausgemustert werden: Wer kontrolliert, ob diese nicht doch noch im 2. Arbeitsmarkt zwecks Roboteschwarzarbeit eingesetzt werden?
Soll die Robotersteuer analog dem Eigenmiertwert, welcher nur die Schweiz kennt, berechnet und erhoben werden?
Was könnte ein(e) UnternehmerIn dazu bewegen, einen Roboter in der Schweiz anstelle im Ausland zu betreiben?
Müsste ein Roboterauswanderungsverbot zwecks Verhinderung der Verlagerung industrieller Produktion ins Ausland eingeführt werden?
Wie würde bezüglich Besteuerungsbemessung damit umgegangen, dass Roboter immer effizienter werden?
Bräuchte es staatliche Unterstützung für Robotergewerkschaften?
Stellt sich auch bei Roboter:innen die Genderfrage?