Reparaturpflicht für Elektrogeräte in der EU

Käufer:Innen von Elektrogeräten sollen in der EU von der Verkäuferin dieser Elektrogeräte verlangen dürfen, dass diese bei Defekt das Elektrogerät repariert. Diese Regelung soll mit der Idee eingeführt werden, dass dadurch weniger Elektroschrott anfällt.

Es wird wohl nicht lange dauern, bis auch gewisse Kreise in der Schweizer Politik der EU mit diesem Ansinnen folgen wollen.

Welche Denkfehler machen wir, wenn wir einer solchen Reparaturpflicht beipflichten?

-Konsument:Innen werden massiv mehr für Elektrogeräte bezahlen müssen. -Elektrogeräte können auch problemlos im Ausland außerhalb der EU gekauft und der Aufpreis für eine solche Reparaturpflicht umgangen werden. Das Ansinnen der Reparaturpflicht für Elektrogeräte in der EU kann höchstens bewirken, dass der Onlinehandel im Ausland wächst, alles zu Lasten der Einzelhändler:innen in der EU. Oder werden Sie für jedes Elektrogerät, welches Sie über den Zoll in die EU einführen, eine Kaufquittung vorlegen können?

-Die meisten heutigen Elektrogeräte sind so gebaut, dass ein Öffnen dieser Geräte gar nicht vorgesehen ist, respektive dass das Gerät dazu zerstört werden muss. Würde die Reparaturpflicht für solche Geräte nicht gelten?

-Könnte die Reparaturpflicht für Elektrogeräte in der EU dadurch umgangen werden, dass gänzlich alle Elektrogeräte so gebaut sind, dass für ein Öffnen dieser Geräte zerstört werden müsste.

-Stehen in der EU heute und in naher Zukunft genügend nötige Fachkräfte, welche nicht extra ausserhalb geholt werden müssen, für die Reparatur von Elektrogeräten zur Verfügung?